Fünf Dinge, die Ihr Unternehmen über die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wissen muss

Image
Flags EU

Was sind die Hauptziele der CSRD-Berichterstattung? 

Die neue ehrgeizige Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) erweitert die aktuelle Richtlinie zur nicht-finanziellen Berichterstattung (Non-Financial Reporting Directive, NFRD), nach der Unternehmen bereits jedes Jahr Informationen in Bezug auf Nachhaltigkeit einreichen. Die Änderungen wurden als Reaktion auf die zunehmende Erkenntnis vorgenommen, dass die gemeldeten Informationen oft nicht ausreichen, damit sich Investoren und andere Interessengruppen bezüglich der Risiken im Bereich Nachhaltigkeit vollständig informiert und sicher fühlen können. Informationen in Bezug auf Nachhaltigkeit müssen zunehmend vergleichbar, vertrauenswürdig und zuverlässig sein, und die neuen Regeln tragen diesem Bedarf Rechnung.

Die CSRD ist ein wesentlicher Bestandteil des Green Deal der EU, dem System von Regeln und Richtlinien, das von der EU eingeführt wurde, um den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu beschleunigen. Tatsächlich zielt die CSRD darauf ab, den Finanzmärkten die richtigen ESG-Informationen zur Verfügung zu stellen, um privates Kapital in die Finanzierung des grünen und sozialen Wandels zu lenken.

Was sind die Hauptunterschiede zwischen der NFRD und den neuen Regeln im Rahmen der CSRD?

Die CSRD-Verordnung aktualisiert die NFRD in Bezug auf eine Reihe von wichtigen Aspekten, um die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf eine Stufe mit der Finanzberichterstattung zu bringen: 

  • Die NFRD gilt für große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Beschäftigten und umfasst rund 11.000 Unternehmen in der EU. Die CSRD erweitert den Anwendungsbereich auf fast 50.000 Unternehmen, darunter alle Großunternehmen (die nach bestimmten Kriterien kategorisiert sind) sowie börsennotierte Unternehmen, börsennotierte KMU und qualifizierte Nicht-EU-Unternehmen. 
  • Nach CSRD muss die Nachhaltigkeitsberichterstattung detaillierter sein als nach NFRD. So muss sie zum Beispiel Strategie, Richtlinien und – was von zentraler Bedeutung ist – eine „doppelte Wesentlichkeitsbewertung“ umfassen. Das bedeutet, dass die Berichterstattung abdecken muss, welche Auswirkungen Nachhaltigkeitsfragen auf das Unternehmen haben und welche Auswirkungen das Unternehmen auf den Planeten und die Menschen hat. Nachhaltigkeitsinformationen müssen auch in den Managementbericht eines Unternehmens aufgenommen werden.
  • Während im Rahmen der NFRD eine Prüfung der Berichterstattung durch Dritte nicht zwingend war, ist im Rahmen der CSRD eine akkreditierte Prüfung anhand von Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgeschrieben.
  • Diese neuen Standards werden in erster Linie von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt, die sich an der EU-Politik orientiert, aber auch auf globalen Initiativen aufbaut. Die Europäische Kommission wird die EU-Gremien und die Mitgliedstaaten zu den aktuellen Entwürfen konsultieren, bevor sie die endgültigen Standards im Juni 2023 als delegierte Rechtsakte annimmt. 
  • Die CSRD hat die Art und Weise verändert, wie Unternehmen ihre Informationen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung teilen, indem sie vorschreibt, dass sie sie an eine digitale Datenbank übermitteln müssen. 

Wann muss ich die Vorschriften einhalten?

Die neuen Regeln werden in drei Phasen in Kraft treten:  

  • 1. Januar 2024 – für Unternehmen, die bereits gemäß NFRD berichten (Berichterstattung im Jahr 2025 über Daten von 2024).
  • 1. Januar 2025 – für Großunternehmen, die derzeit nicht der NFRD unterliegen (Berichterstattung im Jahr 2026 auf der Grundlage der Daten von 2025).
  • 1. Januar 2026 – für börsennotierte KMU, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen (Berichterstattung im Jahr 2027 auf der Grundlage der Daten von 2026).
  • 1. Januar 2028 – Berichterstattung im Jahr 2029 über das Geschäftsjahr 2028 für Drittstaatsunternehmen mit einem Nettoumsatz von über 150 Millionen in der EU, wenn sie mindestens eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in der EU haben, die bestimmte Schwellenwerte überschreitet.

Bitte beachten Sie, dass der obige Zeitplan vom ursprünglichen Kommissionsvorschlag abweicht. 

Entspricht CSRD anderen internationalen Rahmenwerken für die Berichterstattung?

Die neuen Verordnungen der EU treiben die Berichterstattung im Bereich Nachhaltigkeit stark voran. Ambitioniert ist beispielsweise, dass auch Nicht-EU-Unternehmen unter die Regeln fallen. Die EU baut auf den globalen Fortschritten bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung und den Nachhaltigkeitsstandards auf und trägt gleichzeitig dazu bei. Es gibt eine gewisse Übereinstimmung mit anderen Rahmenwerken, etwa die Risikobewertungen auf der Grundlage der britischen Task Force zum Thema Climate-related Financial Disclosures (TCFD), und einige der in den Standards enthaltenen Ziele stehen im Einklang mit der Science Based Targets Initiative (SBTi). 

Womit fange ich an, wenn mein Unternehmen unter die neuen Regeln fällt?

Das hängt davon ab, an welchem Punkt auf Ihrer Reise in Richtung Klimaschutz Sie sich bereits befinden. Zunächst müssen Sie wissen, worüber Sie aktuell berichten. Hier sind einige Tipps:

  • Führen Sie eine Lückenanalyse durch. Überprüfen Sie Ihre aktuelle Nachhaltigkeitsberichterstattung kritisch anhand der CSRD-Anforderungen.
  • Konzentrieren Sie sich auf die fehlenden Anforderungen, die durch die Analyse identifiziert wurden. Dies können entweder völlig neue Anforderungen sein oder alte, die zur Einhaltung der CSRD aktualisiert werden müssen.
  • Beginnen Sie interne Gespräche und stellen Sie ein Team zusammen, um zu beurteilen, welche Daten verfügbar sind.
  • Fördern Sie die interne Einbindung aller Teams, was für eine erfolgreiche Berichterstattung von entscheidender Bedeutung ist. Dies betrifft nicht nur das Nachhaltigkeitsteam. 

Wie der Carbon Trust helfen kann

The Carbon Trust ist eine globale Klimaberatung, die den Übergang zu einer dekarbonisierten Zukunft beschleunigen möchte. Wir leisten seit mehr als 20 Jahren Pionierarbeit bei der Dekarbonisierung und unterstützen Unternehmen beim Übergang zu nachhaltigeren Geschäftsmodellen. Wir haben ein etabliertes europäisches Team, das mit Ihrem Unternehmen in den folgenden Bereichen zusammenarbeiten kann:

Nehmen Sie Kontakt auf

Kontaktieren Sie uns unter europe@carbontrust.com  und abonnieren Sie unseren Newsletter, wenn Sie mehr über aktuelle und kommende europäische Klimavorschriften erfahren möchten.