Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die EU hat ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung offiziell im Zuge ihres Übergangs zu einer grünen und nachhaltigen Wirtschaft erweitert. Unser erfahrenes europäisches Team kann mit Unternehmen wie Ihrem zusammenarbeiten, um Sie bei Ihren Berichtspflichten zu beraten und auf die kommenden Vorschriften vorzubereiten. 

Überblick

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die EU-Taxonomie sind wesentliche Bestandteile der Finanzierung zu einer grünen und nachhaltigen Wirtschaft, die von der EU gefördert werden. 

Im Rahmen der neuen Richtlinien muss Ihr Unternehmen nachweisen, dass es nachhaltige und verantwortungsvoll handelt. Hierfür sind umfangreiche Datensammlungen und die korrekte Dokumentation erforderlich, um eine vollständige Übereinstimmung zu gewährleisten. Diese Berichterstattung wird in Zukunft alle Arten von Unternehmen betreffen und wird für Kunden, Lieferanten und Investor:innen von großer Bedeutung sein. 

 

CSRD

Die neue CSRD aktualisiert die frühere Unternehmensberichterstattung zur Nachhaltigkeit der Non-Financial Reporting Directive (NFRD). Unternehmen müssen nun die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsfragen wie dem Klimawandel auf ihr Geschäft und wie ihre Aktivitäten im Gegenzug Menschen und den Planeten beeinflussen berichten. 

⮞ Wer muss sich an die Vorgaben halten und welche Zeitspannen sind vorgesehen? 
  • Unternehmen, die an regulierten Märkten in der EU gelistet sind (mit Ausnahme von gelisteten Mikro-Unternehmen) und große Unternehmen. Ein großes Unternehmen erfüllt zwei von diesen drei Kriterien: mehr als 250 Mitarbeiter, ein Umsatz von über 40 Millionen Euro und über 20 Millionen Euro Gesamtvermögen. Diese Unternehmen müssen auch Informationen auf Tochtergesellschaftsebene berücksichtigen.​  

  • Gelistete kleine und mittlere Unternehmen (KMUs), obwohl es eine Übergangsfrist gibt, in der KMUs bis 2028 von der Berichterstattung absehen können. Es gibt jedoch erhebliche Vorteile für KMUs, die sich an die Vorgaben halten.

  • Nicht in der EU ansässige Unternehmen mit einem Nettoumsatz von 150 Millionen Euro in der EU und mindestens einer Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der Union. 

1. Januar 2024 – für Unternehmen, die bereits gemäß der NFRD berichten (Berichterstattung im Jahr 2025 über Daten aus dem Jahr 2024).​ 

1. Januar 2025 – für Großunternehmen, die derzeit nicht der NFRD unterliegen (Berichterstattung im Jahr 2026 über Daten aus dem Jahr 2025).​ 

1. Januar 2026 – für gelistete KMUs, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute sowie Captive-Versicherungsunternehmen (Berichterstattung im Jahr 2027 über Daten aus dem Jahr 2026).​ 

1. Januar 2028 - Berichterstattung im Jahr 2029 über das Geschäftsjahr 2028 für Drittstaatenunternehmen mit einem Nettoumsatz über 150 Millionen Euro, wenn sie mindestens eine Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU haben, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten. 

 

 

EU-Taxonomie 

Die EU-Taxonomie unterstützt die CSRD dabei, nachhaltige Investitionen zu fördern und Greenwashing zu bekämpfen. Unternehmen, die von der Taxonomie betroffen sind, müssen offenlegen: 

  1. den Anteil ihres Umsatzes, der mit Produkten oder Dienstleistungen erzielt wird, die mit (ökologisch) nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind; und 

  1. den Anteil ihrer Investitionsausgaben und den Anteil ihrer Betriebsausgaben, die sich auf Vermögenswerte oder Prozesse im Zusammenhang mit Wirtschaftstätigkeiten beziehen, die als ökologisch nachhaltig eingestuft werden. 

⮞ Wer ist von den Vorschriften betroffen und ab wann müssen diese eingehalten werden?

 

Unternehmen im Anwendungsbereich der NFRD und CSRD (Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiter:innen). 

FY2022 - Angaben zur Eignung; 

FY2023 - Angaben zur Eignung und Ausrichtung. 

 

Die Vorteile

Die Vorteile einer Anpassung Ihres Unternehmens an die EU-Taxonomie und die CSRD umfassen:

  • Kommunikation Ihrer CO2-Reduzierung nach außen
  • Förderung von Investitionen durch grüne Investoren
  • Verringerung des Risikos von Greenwashing
  • Vermeidung von Nicht-Konformität im Rahmen der vorgeschriebenen Berichterstattung
  • Integration der Finanzberichterstattung mit der nichtfinanziellen Berichterstattung

 

Wie wir helfen können 

CSRD: Mit unserem umfassenden Verständnis der CSRD-Umweltanforderungen, bewerten wir die aktuellen Ausrichtung Ihrer Organisation und erstellen ein detaillierter Aktionsplan: 

  1. Wir überprüfen alle öffentlich verfügbaren Informationen, um die aktuelle Ausrichtung Ihres Unternehmens auf die CSRD-Anforderungen zu beurteilen. 

  1. Wir stellen eine Anforderungsliste zusammen und fordern alle relevanten Dokumente, Daten und Informationen an, um die aktuelle Ausrichtung zu ermitteln. 

  1. Wir erstellen ein Bewertungstool, um alle Informationen zu sammeln und Lücken oder erforderliche Änderungen zu identifizieren. 

  1. Wir präsentieren Ihnen die Ergebnisse der Analyse und einen Aktionsplan in Form eines Berichts. Darin enthalten sind Empfehlungen zur Schließung der identifizierten Lücken. Dieser Aktionsplan wird in eine umfassendere Strategie integriert, um über die Einhaltung hinauszugehen und zu einem nachhaltigen Branchenführer zu werden. 

 

EU-Taxonomie: Wir unterstützen Unternehmen mit komplexen Kriterien zur CO2-Reduzierung dabei, ihre EU-Taxonomie-Ausrichtung zu bewerten und ihren Weg zur Maximierung der Ausrichtung durch eine Reihe von Schritten zu verstehen: 

  1. Überprüfung Ihrer Berechtigungsbewertung und Ihres Geschäftsmodells. Diskussion und Vereinfachung der Ausrichtungskriterien für Ihre wirtschaftlichen Aktivitäten. 

  1. Workshops zu Verständnis der erforderlichen Daten, wie Sie diese beschaffen und in die Kriterien der EU-Taxonomie umwandeln und Unterstützung bei der Durchführung von Umweltfacharbeiten 

  1. Spezialaufgaben, die zu dem Nachweis einer Ausrichtung erforderlich sind, einschließlich verifizierter Life Cycle Assessments, Nachweis von erheblichen Reduzierungen, sektorspezifische Fachkenntnisse zur Umsetzung. 

  1. Erstellung eines Berichts mit einer Bewertung Ihrer Ausrichtung, ergänzenden Informationen aus den Ergebnissen spezieller Bewertungen und einer maßgeschneiderten Roadmap zur weiteren Ausrichtung. 

 

Warum Carbon Trust? 

Um den Gesetzesanforderungen gerecht zu werden, ist technische Expertise unerlässlich. Unser erfahrenes europäisches Team beratet Sie bei der Einhaltung der Berichtspflichten und hilft Ihnen sich auf zukünftige Vorschriften vorzubereiten. Viele der Anforderungen im Zusammenhang mit klimabezogenen Offenlegungen stimmen mit Carbon Trusts Dienstleistungen überein, die wir bereits seit 20 Jahren anbieten. Somit verleihen wir eine unübertroffene Expertise auf diesem Gebiet. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Fragen zu Compliance und Offenlegung zu besprechen und bleiben Sie auf dem Laufenden über die neuesten Entwicklungen in der EU-Politik. 

Kontaktieren Sie unser Kundensupport-Team, um Ihre Reise zur Einhaltung und Offenlegung zu besprechen.

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