Große Unternehmen verfügen eher über die Ressourcen, das Kapital und den Einfluss, um bei der Umsetzung maßgeblicher Emissionsreduktionen eine Vorreiterrolle einzunehmen. Vor diesem Hintergrund schlägt die Science Based Targets Initiative (SBTi) vor, die Anforderungen für diejenigen zu erhöhen, die sich ein schnelleres Vorgehen leisten können. Wir untersuchen, was die neuen Kategorien A und B im Entwurf der überarbeiteten SBTi-Richtlinie „Corporate Net Zero Standard“ für die globalen Emissionen, die Unternehmensberichterstattung und die zwischenbetriebliche Zusammenarbeit bedeuten.
Hintergrund
Die SBTi hat den Entwurf ihres Corporate Net Zero Standard kürzlich überarbeitet.
In diesem Artikel untersuchen wir einen zentralen Vorschlag des überarbeiteten Standards: Die Trennung der Zielkriterien nach Unternehmensgröße und Standort.1
Der überarbeitete Entwurf zielt darauf ab, die Emissionsreduktion von Unternehmen zu fördern und gleichzeitig pragmatische Erwartungen an Datenverfügbarkeit und Ambitionsniveau zu stellen. Einige Änderungen erleichtern die Zielsetzung und sollen die Beteiligung der Unternehmen fördern; sie bergen jedoch auch das Risiko, Verunsicherung zu stiften. In dieser Reihe zu den SBTi-Änderungen beleuchten unsere Expert:innen die Auswirkungen und navigieren den schmalen Grat zwischen pragmatischer Klimastrategie und der Realisierung langfristiger Emissionsreduktionen.
Wenn „One-Size-Fits-All“ nicht mehr reicht
Der derzeitige Ansatz der SBTi zur Klassifizierung von Unternehmen folgt einem binären Modell: kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gegenüber Nicht-KMU. Diese Unterscheidung ist zwar eindeutig, übersieht jedoch das Spektrum der Unternehmensgrößen und Standorte.
Die Zusammenfassung von KMU in einer Gruppe spiegelt nicht ihre unterschiedlichen Kapazitäten wider, da nicht Alle den gleichen Beschränkungen unterliegen. Mittlere Unternehmen verfügen oft über mehr Ressourcen und komplexere Betriebsabläufe als kleine Unternehmen. Ebenso kann ein mittelständischer Hersteller in einem Land mit niedrigerem Pro-Kopf-Einkommen (PKE) mit deutlich mehr Hindernissen konfrontiert sein als ein gleich großes Unternehmen in einem Land mit höherem Pro-Kopf-Einkommen und besserem Zugang zu Finanzmitteln, Technologien und Regulierung.
Um dieses Ungleichgewicht zu beseitigen, erwägt die SBTi die Einführung differenzierterer Anforderungen, die sich nach der Größe des Unternehmens und dem geografischen Kontext richten. Der Entwurf zur Überarbeitung des Corporate Net Zero Standard sieht ein strukturierteres Klassifizierungssystem vor, bei dem Unternehmen entweder in Kategorie A oder Kategorie B eingestuft werden:
- Kategorie A umfasst große oder mittlere Unternehmen in Ländern mit höherem Einkommen, von denen erwartet wird, dass sie bei Emissionsreduktionen eine Vorreiterrolle einnehmen.2
- Kategorie B umfasst mittlere Unternehmen in Ländern mit mittlerem oder niedrigerem Einkommen oder kleine Unternehmen an beliebigem Standort, von denen weniger strenge Berichtspflichten verlangt werden.
Bei einer Umsetzung gäbe es eindeutige Schwellenwerte für große, mittlere und kleine Unternehmen, anhand derer festgelegt würde, ob Unternehmen unter Kategorie A oder Kategorie B fallen.
Große Unternehmen, die einen der Schwellenwerte erfüllen, fallen in Kategorie A. Kleine Unternehmen müssen den Emissionsschwellenwert und mindestens zwei weitere Schwellenwerte erfüllen, um in Kategorie B eingestuft zu werden. Mittlere Unternehmen, die zwei oder mehr Schwellenwerte erfüllen, werden je nach Standort ihres Hauptsitzes einer der beiden Kategorien zugeordnet.
Unterhalb dieser Schwellenwerte erscheinen Unternehmen der Kategorie A zwar zahlenmäßig gering, sie haben jedoch einen großen Anteil an der Wirtschaftsleistung. In Europa, wo alle Länder als einkommensstark eingestuft sind, beschäftigen nur 0,2% der Unternehmen mehr als 250 Mitarbeitenden, erzielen jedoch 51% des gesamten Nettoumsatzes (19,6 Billionen Euro). Über ein Drittel des Gesamtumsatzes stammt aus Industrie und Bauwesen, die wahrscheinlich mit komplexen und mehrstufigen Lieferketten verbunden sind, die einen großen Teil der weltweiten Emissionen verursachen.
Und in der Praxis?
Durch die Einteilung der Unternehmen in Kategorien würde die SBTi ihre Erwartungen an die Festlegung von Klimazielen neu definieren. Unternehmen der Kategorie A müssten mehr Verantwortung übernehmen und ihre Maßnahmen beschleunigen, da sie strengeren Anforderungen unterliegen würden:
- Scope 1: Verbindliche kurz- und langfristige Ziele.
- Scope 2: Verbindliche kurz- und langfristige Ziele.
- Scope 3: Verbindliche kurzfristige Ziele für Rohstoffe oder Aktivitäten (z.B. Zement, Stahl, Aluminium, FLAG-Aktivitäten), die mehr als 5 % der Scope-3-Emissionen ausmachen; langfristige Ziele sind nicht verpflichtend.
Für Unternehmen der Kategorie B liegt der Schwerpunkt jedoch auf kurzfristigen Maßnahmen, da sie von einem flexibleren Vorgang profitieren:
- Scope 1: Verbindliche kurzfristige Ziele. Unternehmen, deren Emissionen zu mehr als 5 % aus emissionsintensiven Aktivitäten (Schwerindustrie und Transport) stammen, sowie Unternehmen, die den Ansatz des „Asset Decarbonisation Plan“ nutzen, müssen zusätzlich ein langfristiges Ziel festlegen.3
- Scope 2: Verbindliche kurzfristige Ziele; langfristige Ziele sind nicht verpflichtend.
- Scope 3: Nicht verpflichtend.
Diese Kategorisierung könnte für Unternehmen in Ländern mit niedrigerem PKE effektiver sein, da sie eine übermäßige Belastung vermeidet. Selbst mittelständische Unternehmen in diesen Ländern, deren Wirtschaft oft von emissionsintensiven Sektoren wie Bergbau, Landwirtschaft und verarbeitendem Gewerbe abhängt, verfügen in der Regel nur über begrenzte technische und finanzielle Ressourcen. Durch die Einstufung in Kategorie B mit Schwerpunkt auf direkte und kontrollierbare Emissionsquellen (Scope 1 und 2) können sie kurzfristig bedeutende Fortschritte bei der Emissionsreduktion erzielen und gleichzeitig schrittweise Kapazitäten für die Reduzierung der Scope 3 Emissionen aufbauen.
Strategische Lieferanteneinbindung
In Anbetracht der Ressourcenunterschiede empfiehlt der Entwurf der SBTi-Überarbeitung, dass Unternehmen der Kategorie A die Maßnahmen zur Emissionsreduktion von Unternehmen der Kategorie B aktiv unterstützen. Dazu gehören finanzielle Unterstützung, Initiativen zum Kapazitätsaufbau sowie Technologie- und Wissenstransfer.
In vielen Fällen sind Unternehmen der Kategorie B ein integraler Bestandteil der Wertschöpfungsketten der Kategorie A. Insbesondere in der Schwerindustrie, der Landnutzung und der Rohstoffgewinnung, die tendenziell mit größeren Hindernissen für die Emissionsreduktion konfrontiert sind. Daher haben Unternehmen der Kategorie A sowohl den Einfluss als auch die Verantwortung und in vielen Fällen auch die Ressourcen, um einen systemischen Wandel voranzutreiben. Durch die Einbindung von Lieferanten entlang der gesamten Wertschöpfungskette können Unternehmen der Kategorie A ihre Scope 3 Emissionen angehen und gleichzeitig Unternehmen der Kategorie B ermöglichen, sich auf die Reduzierung ihrer Scope 1 und 2 Emissionen zu konzentrieren. Um diese Zusammenarbeit zu fördern, sollten Unternehmen der Kategorie A Programme zur Einbindung von Lieferanten wie die von VELUX einführen, um wichtige Lieferanten in den Bereichen Fußabdruck, Klimaziele und Identifizierung von Reduktionsmöglichkeiten zu unterstützen.
Carbon Trusts Einschätzung
Mit der Abkehr von einem Einheitsmodell stellt der überarbeitete Entwurf der SBTi einen Wandel hin zu einem gerechteren und effektiveren Ansatz zur Klimaverantwortung dar, der die unterschiedlichen Kapazitäten von Unternehmen in verschiedenen Regionen und Größenordnungen berücksichtigt und das Engagement von Unternehmen maximiert. Damit bringt er Ambitionen mit den Möglichkeiten und wirtschaftlichen Realitäten in Einklang und ebnet den Weg für integrativere und wirkungsvollere Klimaschutzmaßnahmen.
1 Bitte beachten Sie, dass der Entwurf derzeit in Bearbeitung ist. Keine der vorgeschlagenen Änderungen ist rechtskräftig.
2 Die geografische Einstufung erfolgt gemäß der Klassifizierung der Weltbank auf der Grundlage des Bruttonationaleinkommens (BNE) pro Kopf. Für den Zeitraum 2024-2025 werden alle europäischen Länder als Länder mit mittlerem bis hohem Einkommen eingestuft.
3Ziele im Rahmen des Asset Decarbonisation Plan sind Reduktionsziele, die darauf basieren, wie ein Unternehmen die Emissionen eigener Unternehmensvermögen innerhalb eines festgelegten CO₂-Budgets senken wird. Diese Strategie muss aufzeigen, wie Unternehmensvermögen aufgerüstet, ersetzt oder stillgelegt werden - einschließlich Zeitplänen, Effizienzmaßnahmen und Investitionsplänen.
Alle Details im Überblick
Sehen Sie sich unsere Analyse zu den neuesten Entwurfsänderungen des „Corporate Net Zero Standard“ an, inklusive praktischer Empfehlungen für diese Übergangsphase.
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