Die ECGT-Richtlinie im Überblick: Was Unternehmen wissen und tun sollten

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couple in a supermarket looking at a product

Der 27. März 2026 war die Frist für die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucherrolle im ökologischen Wandel (ECGT-Richtlinie) in nationales Recht der EU-Mitgliedstaaten. Der Countdown bis zum 27. September 2026, dem Datum ihres Inkrafttretens, läuft. Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen und wie sollten sie sich jetzt vorbereiten? 
 

Was ist die ECGT-Richtlinie?

Die ECGT-Richtlinie ändert zwei bestehende Verbraucherrichtlinien:  

  • die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG, UCPD)
  • die Richtlinie über Verbraucherrechte (2011/83/EU, CRD)

Ziel ist es, Verbraucher:innen in der EU zu befähigen, fundierte Kaufentscheidungen zu treffen und so, nachhaltigere Konsumgewohnheiten zu fördern.

Carbon Trust bereitet sich seit vielen Jahren auf regulatorische Anforderungen wie die ECGT vor und unterstützt deren Ziele aktiv.  Wir bauen kontinuierlich Fachwissen auf und entwickeln unsere Label‑Aussagen weiter. So stellen wir sicher, dass sie in einem sich wandelnden regulatorischen und verbraucherorientierten Umfeld glaubwürdig, relevant und konform bleiben.  

Zum heutigen Zeitpunkt erfüllt der Carbon Trust Scheme Owner (CTSO) - eine rechtlich unabhängige Tochtergesellschaft der Carbon Trust Group - auf Basis der veröffentlichten Informationen die Anforderungen der ECGT-Richtlinie. Wir haben die von der Gesetzgebung geforderten Strukturen und Prozesse bestätigt und arbeiten in Übereinstimmung mit diesen.

Erfahren Sie mehr über die Anforderungen für Verifizierungen und darüber, welche Maßnahmen die Carbon Trust Group und der Carbon Trust Scheme Owner ergriffen haben, um diese zu erfüllen. 
 

 

Wann?

  • 27. März 2026: Frist für die Umsetzung der ECGT-Richtlinie in nationales Recht in allen EU-Mitgliedstaaten.
  • 27. September 2026: Inkrafttreten der ECGT-Richtlinie. Unternehmen, die sich nicht daran halten, müssen mit Sanktionen rechnen. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Produkte im Handel sowie alle für EU‑Verbraucher:innen zugänglichen Websites den neuen Anforderungen entsprechen. 

 

 

Was wird sich ändern?

Die ECGT-Richtlinie verändert weder den Anwendungsbereich noch die Logik der bestehenden Verbraucherrichtlinien. Sie ergänzt diese jedoch um gezielte Maßnahmen, um beispielsweise vage und irreführende Umweltaussagen und Nachhaltigkeitslabels besser zu regulieren. Die Anforderungen sind umfangreich, konzentrieren sich jedoch auf einige kritische Bereiche:

  1. Verbot von Greenwashing und Social Washing sowie Verbot allgemeiner Umweltaussagen: Die ECGT-Richtlinie erweitert den Katalog irreführender Geschäftspraktiken auf vage, unbegründete oder nicht überprüfbare ESG-Aussagen. Dies betrifft auch Aussachen zur Kreislaufwirtschaft, Langlebigkeit und Reparierbarkeit. Begriffe wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „klimaneutral“ sind in den meisten Fällen nicht mehr zulässig. Lesen Sie unsere wichtigsten Tipps zur sachlichen Kommunikation Ihrer Klimaschutzmaßnahmen.
  2. Regulierung von Nachhaltigkeitssiegeln: Unternehmen dürfen nur Nachhaltigkeitssiegel verwenden, die auf einem anerkannten Verifizierungssystem basieren oder von einer Behörde festgelegt wurden. Selbst erstellte oder nicht überprüfbare Siegel sind ab dem 27. September 2026 verboten.
  3. Anforderungen an Verifizierungssysteme: Die ECGT-Richtlinie definiert Mindestkriterien für anerkannte Verifizierungssysteme, darunter Anforderungen an Transparenz, Unparteilichkeit und die regelmäßige Überprüfung durch Dritte. Verifizierungssysteme bieten die Gewissheit, dass Produkte, Prozessen oder Unternehmen festgelegte Anforderungen erfüllen (gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe s).
  4. Zukunftsbezogene Aussagen erfordern Umsetzungspläne: Aussagen zur zukünftige Umweltleistung (z.B. „Netto-Null bis 2040“) müssen durch einen konkreten und realistischen Umsetzungsplan belegt werden. Dieser muss messbare Ziele, zugewiesene Ressourcen und eine Überprüfung durch Dritte enthalten.
  5. Kontinuierliche Nachweise: Für alle ESG-Kommunikation sind aktuelle Nachweise erforderlich. Zudem muss die Konsistenz über alle Kommunikationskanäle hinweg sichergestellt werden. Compliance ist keine einmalige, rein formale Angelegenheit, sondern erfordert laufende Sorgfalt und Überwachung.
  6. Erweiterte Durchsetzungsbefugnisse: Nationale Behörden sind befugt, bei Nichteinhaltung erhebliche Sanktionen, einschließlich Geldbußen, zu verhängen. 

Die in diesem Beitrag bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich Informations- oder Bildungszwecken. Der Inhalt stellt keine Rechtsberatung dar. Einen vollständigen Überblick über die ECGT-Richtlinie und ihre Auswirkungen finden Sie in der EU-Richtlinie.

Hinweis: Die in diesem Beitrag bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich Informations- oder Bildungszwecken. Der Inhalt stellt keine Rechtsberatung dar. Einen vollständigen Überblick über die ECGT-Richtlinie und ihre Auswirkungen finden Sie in der EU-Richtlinie.
 

Wen betrifft die ECGT?

Die ECGT kann für Ihr Unternehmen gelten, wenn Sie:

  • mit Verbraucher:innen in der EU kommunizieren
  • Produkte oder Dienstleistungen in der EU vermarkten
  • in der Business-to-Consumer-Kommunikation (B2C) nachhaltigkeitsbezogene Aussagen, Labels oder Verifizierungen verwenden 

Der Hauptsitz Ihres Unternehmens muss nicht in der EU liegen. Entscheidend ist – wie bei anderen EU‑Verbraucherschutzgesetzen –, wo und wie Sie mit Verbraucher:innen kommunizieren.Auch wenn der rechtliche Anwendungsbereich der ECGT-Richtlinie auf B2C-Geschäftspraktiken ausgerichtet ist (d.h. Werbung, Labels und Marketing), können die Auswirkungen darüber hinausgehen. Beispielsweise könnten einige Mitgliedstaaten den Anwendungsbereich auf nationaler Ebene auf B2B-Beziehungen ausweiten, wie es derzeit in Deutschland passiert.  

Auch Einzelhändler, die ab dem 27. September nicht konforme Produkte in der EU verkaufen, riskieren Geldstrafen. Obwohl Nachhaltigkeitsberichte von Unternehmen in der Regel nicht in den Anwendungsbereich fallen, können sie jedoch relevant werden, wenn Inhalte daraus in verbrauchergerichteter Kommunikation verwendet werden.

Es ist davon auszugehen, , dass sich die Erwartungen an Transparenz in den Vorschriften innerhalb der EU und darüber hinaus ausweiten; daher gehen wir davon aus, dass Unternehmen, Investoren und Regulierungsbehörden bei der Bewertung der Glaubwürdigkeit von ESG-Kommunikation zunehmend auf den Rahmen der ECGT-Richtlinie zurückgreifen werden. Unsere Empfehlung lautet daher, stets sicherzustellen, dass Ihre ESG-Kommunikation konkret, fundiert, transparent und konsistent ist, unabhängig davon, ob die Angabe auf der Produktverpackung oder in Offenlegungen für Investoren erscheint. 

Sind Sie sich unsicher, ob Ihr Unternehmen betroffen sein könnte? Kontaktieren Sie uns.

Wie wird sich dies auf Unternehmen auswirken?

Es wird erwartet, dass die ECGT-Richtlinie Auswirkungen auf verschiedene Bereiche innerhalb eines Unternehmens haben wird, darunter Daten, Kommunikation, Beschaffung und Recht.

  • Daten und Messung: Gemäß der ECGT-Richtlinie müssen Umweltaussagen durch stichhaltige Beweise untermauert werden. Unternehmen benötigen zuverlässige CO2e-Bilanzierungen, eine Überprüfung durch Dritte und folglich ein klares Verständnis der Emissions-Hotspots. Diese Daten werden zunehmend in die Forschung und Entwicklung, die Dekarbonisierungsplanung, Verkaufsgespräche und die Kommunikation mit Verbraucher:innen einfließen.
  • Marketing und Kommunikation: Umweltbezogene Angaben und Umweltlabels unterliegen strengeren Vorschriften hinsichtlich Glaubwürdigkeit, Transparenz und Überprüfung. Ab dem 27. September 2026 müssen verbraucherbezogene Angaben durch Verifizierungs- oder Nachhaltigkeitskennzeichnungssysteme mit unabhängiger Überprüfung durch Dritte belegt werden, was größere Möglichkeiten zur Markendifferenzierung und zur selbstbewussteren Kommunikation von Klimaschutzmaßnahmen bietet.
  • Beschaffung und Lieferketten: Lieferanten könnten von Einzelhandels- und Geschäftspartnern vermehrt aufgefordert werden, Primärdaten oder anerkannte Verifizierungssysteme vorzulegen, um Umweltangaben zu belegen. Das schafft neue Spielräume für eine klare Markendifferenzierung und eine glaubwürdige Kommunikation von Klimaschutzmaßnahmen.Recht und Risikomanagement: Die Durchsetzung und die Strafen werden je nach Mitgliedstaat variieren, wobei die Bußgelder bis zu 4 % des Jahresumsatzes betragen können. Unternehmen müssen die Vorschriften für ihren jeweiligen Markt verstehen, funktionsübergreifende Teams weiterbilden und sich auf vertragliche Auswirkungen vorbereiten, einschließlich potenzieller Schadensersatzforderungen im Zusammenhang mit Greenwashing-Risiken.


Wie wird sich dies auf Verbraucher:innen auswirken?

Durch die Verbesserung der Verfügbarkeit und Konsistenz von Informationen zu Produktlebensdauer, Reparaturfähigkeit und Umweltleistung soll die ECGT-Richtlinie Verbraucher:innen helfen, fundiertere Kaufentscheidungen zu treffen, die ihren Werten entsprechen. Beispielsweise deuten Erkenntnisse darauf hin, dass Produkte, die ihre Nachhaltigkeitsmerkmale kommunizieren, auf Einzelhandelsplattformen wie Amazon kommerziell besser abschneiden (durchschnittlich +15 % Umsatzsteigerung in Europa innerhalb des ersten Jahres für Produkte im Rahmen des „Climate Pledge Friendly“-Programms von Amazon). 


Welchen Rat haben Sie für Unternehmen im Vorfeld des 27. September 2026?

Durch die proaktive Auseinandersetzung mit der ECGT-Richtlinie können Unternehmen Markenvertrauen, Markenwert und Verbraucherpräferenz aufbauen. Klare, glaubwürdige Umweltinformationen werden am Point of Sale zu einem Unterscheidungsmerkmal, da viele Verbraucher:innen weiterhin nach Nachhaltigkeitshinweisen auf Verpackungen suchen. Eine frühzeitige Anpassung kann zudem dazu beitragen, das Risiko für Reputations- und Rechtsrisiken zu verringern und auf die wachsenden Erwartungen von Regulierungsbehörden, Investoren und anderen Stakeholdern zu reagieren.

Angesichts der Anforderungen an Marketingprozesse und Lieferkettenstrukturen kann eine frühzeitige Bewertung potenzieller Lücken Unternehmen dabei helfen, sich rechtzeitig auf die Einhaltung der Vorschriften vorzubereiten. Zu den praktischen Schritten, die Ihnen bei der Vorbereitung helfen, gehören:

  1. Beobachten Sie weiterhin die EU-Verbraucherschutzvorschriften und andere relevante Branchenvorschriften, die möglicherweise gelten. Machen Sie sich mit den Nuancen in den jeweiligen Mitgliedstaaten vertraut.
  2. Richten Sie starke funktionsübergreifende Arbeitsgruppen aus den Bereichen Recht, Nachhaltigkeit, Compliance und Kommunikation ein, um sicherzustellen, dass ESG-Angaben nicht nur korrekt, sondern auch über alle Kanäle hinweg konsistent sind. Entwickeln Sie geeignete Prozesse, um Informationen zu Aktualisierungen, Reparierbarkeit und Langlebigkeit bereitzustellen.
  3. Führen Sie eine interne Bewertung durch, um festzustellen, ob Sie von der ECGT betroffen sind, indem Sie:
    a.   alle Kontaktpunkte der Verbraucherkommunikation in der EU erfassen
    b.   eine Liste der verschiedenen von dem Unternehmen verwendeten B2C-Angaben und -Labels     erstellen
    c.   die Verwendung impliziter Angaben wie Icons, Symbole, Bilder oder Grafiken überprüfen, die als ökologische Nachhaltigkeit wahrgenommen oder damit assoziiert werden könnten (z. B. grüne Blätter, Bäume)
    d.   Sprechen Sie mit Ihren Kunden und Lieferanten, um Veränderungen in deren Bedürfnissen zu verstehen
  4. Prüfen Sie, ob die verwendeten Labels bis zum 27. September 2026 die Anforderungen einer unabhängigen Verifizierung wie das Carbon Trust Label erfüllen; andernfalls sollten diese Labels zu gegebener Zeit entfernt oder ersetzt werden.
  5. Identifizieren Sie externe Verifizierungspartner, um die Umweltdaten zu untermauern, auf denen bestehende Angaben basieren, und entwickeln Sie solide Umsetzungspläne für künftige klimazielbezogene Angaben, unterstützt durch eine klare und transparente Kommunikationsstrategie. Kontaktieren Sie uns für Unterstützung.
  6. Erstellen Sie einen Zeitplan für die erforderlichen Anpassungen bei der Datenerhebung, Kommunikation und den Nachweisanforderungen, um die Frist vom 27. September 2026 einzuhalten.
  7. Überprüfen Sie Ihre Umweltangaben, um sicherzustellen, dass diejenigen, die sich an Verbraucher:innen richten, sofern relevant:
    a.   konkret sind und dass diese Spezifikationen neben oder als Teil der Angabe auf demselben Medium klar und deutlich angegeben werden
    b.   durch ein qualifiziertes Zertifizierungssystem gestützt werden
    c.   entsprechend der abgedeckten Aspekte abgegrenzt sind
    d.   nicht mit Kompensationen auf Produktebene verknüpft sind
    e.   nur dann zukunftsorientiert sind, wenn sie durch einen detaillierten, unabhängig überprüften Umsetzungsplan gestützt werden 

 

Wie kann Carbon Trust unterstützen?

Carbon Trust Scheme Owner (CTSO) entwickelt seine Label-Angaben kontinuierlich weiter und verbessert sie, damit sie in einem sich wandelnden regulatorischen und verbraucherorientierten Umfeld glaubwürdig, relevant und konform bleiben. Seit der Einführung des weltweit ersten Labels für den CO2e-Fußabdruck von Produkten im Jahr 2007 hat Carbon Trust mehr als 37.000 Produkte in 40 Ländern verifiziert und ist damit weltweit das von Verbraucher:innen am meisten anerkannte CO2e-Fußabdruck-Label.

Das Label-Portfolio wird durch eine genaue Beobachtung der regulatorischen Entwicklungen im Bereich der Umweltangaben unterstützt, um sicherzustellen, dass es auch bei sich ändernden Vorschriften stets auf dem neuesten Stand bleibt. Carbon Trust verfügt zudem über ein spezielles Marketing- und Technikteam für das Label, das regelmäßig Verbraucherumfragen und Fokusgruppen durchführt, um ein tiefes Verständnis für die Erwartungen der Verbraucher:innen an das Label zu gewährleisten.

Zum heutigen Zeitpunkt erfüllen wir die gesetzlichen Anforderungen für ein gültiges Nachhaltigkeitslabel in der EU.

Erfahren Sie mehr über das CO2-Fußabdruck-Label oder nehmen Sie Kontakt mit unseren Experten auf.