Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) im Überblick

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EU flag outside Parliament

Was ist die CSRD?

Mit der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die ab 2024 schrittweise umgesetzt werden soll, bringt die EU die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Einklang mit der Finanzberichterstattung. Unternehmen müssen dann darüber berichten, wie sich Nachhaltigkeitsthemen wie der Klimawandel auf ihr Unternehmen auswirken und wie sich ihr Betrieb wiederum auf Menschen und Umwelt auswirkt – ein einzigartiges Prinzip, das als „doppelte Wesentlichkeit“ bezeichnet wird.

Die neue Verordnung aktualisiert die bisherige Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen im Rahmen der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) von 2014, die einige Unternehmen bereits befolgt haben. Die CSRD ist viel ehrgeiziger als die NFRD und positioniert Europa aufgrund seiner fortschrittlichen Regeln, die über den Kontinent hinausgehen, als Vorreiter in diesem Bereich.

Wer muss diese Vorschriften einhalten?

Es wird erwartet, dass fast 50.000 Unternehmen von der CSRD betroffen sein werden, was etwa drei Viertel der Unternehmen im Europäischen Wirtschaftsraum ausmacht. Die CSRD gilt für folgende Unternehmen:

  • Unternehmen, die an geregelten Märkten in der EU notiert sind (außer börsennotierte Kleinstunternehmen), und Großunternehmen. Laut CSRD gilt als Großunternehmen ein Unternehmen, das zwei von drei der folgenden Kriterien erfüllt: Mehr als 250 Arbeitnehmer:innen, einen Umsatz von über 40 Millionen Euro und eine Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro hat. Diese Unternehmen müssen auch Informationen auf der Ebene der Tochtergesellschaften berücksichtigen.
  • Börsennotierte KMUs. Diese können sich noch bis zur Übergangsfrist im Jahr 2028 gegen die Berichterstattung entscheiden. Allerdings bringt die Einhaltung der Berichtspflicht für KMUs Vorteile mit sich.
  • Unternehmen außerhalb der EU, mit einem Nettoumsatz von 150 Millionen Euro in der EU und mindestens einer Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in der Union.

Wie werden sich die Änderungen auf Unternehmen auswirken?

Unternehmen müssen in ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung detailliertere werden und Themen wie Umwelt, Soziales und Menschenrechte sowie Governance-Faktoren berücksichtigen.

Unternehmen müssen diese Informationen in einem gesonderten Abschnitt ihres Unternehmensbericht veröffentlichen, der in der Regel in ihrem Jahresbericht enthalten ist. Die Berichte müssen Folgendes abdecken:

Die bereitgestellten Informationen müssen darüber hinaus folgende Kriterien erfüllen:

  • Es müssen qualitative und quantitative Angaben gemacht werden.
  • Es müssen vorausschauende und rückblickende Angaben gemacht werden.
  • Es müssen Angaben mit kurz-, mittel- und langfristiger Relevanz gemacht werden.

Die CSRD sieht auch eine verpflichtende Assurance durch einen unabhängigen Assurance-Dienstleister vor. Die Prüfung der Angaben des jeweiligen Unternehmens muss anhand entsprechender Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung durchgeführt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Informationen korrekt und zuverlässig sind.

Diese Standards werden von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt und durch die fachliche Beratung anderer europäischer Agenturen unterstützt. Die Standards orientieren sich an EU-Richtlinien, berücksichtigen und beeinflussen aber auch globale Initiativen. Der erste Satz Standards ist ab Juni 2023 verfügbar sein.

Ebenfalls Ziel der neuen Richtlinie ist eine bessere Zugänglichkeit von Informationen. Unternehmen müssen zu diesem Zweck sicherstellen, dass ihre Informationen in eine öffentlich zugängliche digitale Datenbank einfließen.

Nach Angaben der Europäischen Kommission (EK) zielt CSRD darauf ab, die Kosten von Unternehmen für die Berichterstattung mittel- bis langfristig zu senken. Die EK erklärte, dass die Kosten anfangs zwar steigen könnten, doch es „kommen auf die meisten Unternehmen ohnehin höhere Kosten zu, weil Investor:innen und andere Interessenträger:innen bei ihnen immer häufiger Informationen über die Nachhaltigkeit nachfragen“.

Welche Fristen gelten?

 

Die Umsetzung von CSRD wird in vier Phasen erfolgen:

  • 1. Januar 2024 – für Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen (Berichterstattung im Jahr 2025 über Daten von 2024).
  • 1. Januar 2025 – für Großunternehmen, die derzeit nicht der NFRD unterliegen (Berichterstattung im Jahr 2026 über Daten von 2025).
  • 1. Januar 2026 – für börsennotierte KMU, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen (Berichterstattung im Jahr 2027 über Daten von 2026).
  • 1. Januar 2028 – Berichterstattung im Jahr 2029 über das Geschäftsjahr 2028 für Drittstaatsunternehmen mit einem Nettoumsatz von über 150 Millionen Euro in der EU, wenn sie mindestens eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in der EU haben, die bestimmte Schwellenwerte überschreitet.

Bitte beachten Sie, dass der obige Zeitplan vom ursprünglichen Vorschlag der Kommission abweicht.

Was sind die Vorteile für Unternehmen?

Unternehmen sollten CSRD nicht nur als eine verpflichtende Anforderung verstehen, sondern auch ihre Vorteile berücksichtigen:

  • Eine effiziente und transparente Berichterstattung ist sehr wichtig für Unternehmen. CSRD verringert das Risiko von Greenwashing und schafft Klarheit für externe Interessengruppen, seien es Investor:innen oder Verbraucher:innen.
  • Die Berichterstattung erhöht die Glaubwürdigkeit und bietet die Möglichkeit, externe Investitionen anzuziehen und auf dem Markt vergleichbar zu sein.
  • Vorschriften wie die CSRD führen dazu, dass die klimabezogene Offenlegung zur Standardpraxis und zu einem festen Bestandteil der täglichen Geschäftstätigkeiten wird. Das bedeutet, dass Unternehmen konkrete Klimaschutzmaßnahmen ergreifen und nachweisen können, dass ihre Pläne auf wissenschaftlich fundierten sind. Gleichzeitig können sie die Umsetzung ihrer Maßnahmen effektiv nachverfolgen.

Warum wurden diese Änderungen vorgenommen?

Unternehmen spielen eine entscheidende Rolle beim Übergang zu einer emissionsarmen, ressourceneffizienten Wirtschaft.

CSRD ist eine verbesserte Form der NFRD, bei dem bereits mehr als 11.000 Großunternehmen zur jährlichen Meldung von Nachhaltigkeitsinformationen aufgefordert werden. Es zeigte sich jedoch, dass die Informationen oft nicht ausreichen, damit sich Investor:innen und andere Stakeholder umfassend informiert fühlen bzw. zuversichtlich angesichts nachhaltigkeitsbezogener Risiken sind.

Investor:innen müssen zunehmend verstehen, welche Auswirkungen Unternehmen auf die Umwelt und auf den Menschen haben. Auch Verbraucher:innen benötigen mehr Informationen, um nachhaltige Entscheidungen treffen zu können. Daher müssen Angaben zur Nachhaltigkeit zunehmend vergleichbar, vertrauenswürdig und zuverlässig sein. Nicht nur, um Vertrauen in den Markt für grüne Investitionen zu schaffen, sondern auch, um eine größere öffentliche Rechenschaftspflicht zu erreichen.

Vor diesem Hintergrund ist CSRD entwickelt worden.

Wie ordnet sich die CSRD in umfassendere Vorschriften und Richtlinien ein ?

 

Angesichts der zunehmenden Auswirkungen der Klimakrise hat die EU den European Green Deal ins Leben gerufen, einen Vorgang, einen Rahmen von Regeln und Richtlinien, die darauf abzielen, „die EU in eine moderne, ressourceneffiziente und wettbewerbsfähige Wirtschaft zu verwandeln ...“ Der Deal soll sicherstellen, dass:

  • Bis 2050 soll es keinen Nettoemissionen von Treibhausgasen mehr geben – Europa soll der erste klimaneutrale Kontinent werden.
  • Das Wirtschaftswachstum wird vom Ressourcenverbrauch entkoppelt.
  • Es werden keine Menschen oder Orte ausgeschlossen.

Als Teil des Europäischen Grünen Deals soll der EU-Aktionsplan für nachhaltige Finanzen dazu beitragen, dass mehr Geld von Investor:innen in nachhaltige Projekte, Anlagen und Unternehmen fließt. Ein wesentlicher Bestandteil davon ist die EU-Taxonomie. Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, das die Erstellung einer Liste ökologisch nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten ermöglichen soll (mehr dazu erfahren Sie hier). Sie ist ein wesentlicher Bestandteil der CSRD.

Es gibt bereits ähnliche Berichterstellungsmechanismen. In den USA beispielsweise hat die Securities and Exchange Commission (SEC) Regeln für die Berichterstattung zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG) erlassen und plant, diese auch auf Klimarisiken auszuweiten. Im Vereinigten Königreich gibt es für diesen Bereich die Task Force on Climate-related financial Disclosures (TCFD). Europa ist jedoch führend, was den Umfang und die Ambition der Berichterstattung betrifft.

Die Position von Carbon Trust

Für viele Unternehmen stellen die zusätzlichen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung eine Belastung dar. Wir sind jedoch der Meinung, dass diese Art von Maßnahmen unerlässlich ist, um den Wandel herbeizuführen, den wir für eine CO₂-arme Zukunft benötigen. Gesetze wie diese führen dazu, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung zur Standardpraxis und zum festen Bestandteil des Geschäftsalltags wird. Langfristig wird sie Diskussionen und Zeitaufwand für die Frage, worüber berichtet werden soll und welche Parameter zu messen sind, überflüssig machen. Die Lernkurve mag zwar steil sein, aber das Ziel sollte sein, die Richtlinie in allen Berichtssystemen zu berücksichtigen, um die Umsetzung konkreter Maßnahmen zu fördern.

Die nächsten Schritte

Unternehmen sollten bereits jetzt entsprechende Maßnahmen ergreifen, um sich auf die neuen Regeln vorzubereiten. Carbon Trust empfiehlt die folgenden Schritte:

  1. Informieren Sie sich darüber, ob Ihr Unternehmen den neuen Regeln unterliegen wird und welche Fristen Sie einhalten müssen.
  2. Schauen Sie sich an, worüber Sie derzeit berichten.
  3. Haben Sie bereits konkrete Nachhaltigkeitsziele? Stellen Sie sicher, dass diese fundiert sind und auf den richtigen Methoden basieren.
  4. Schulen Sie wichtige Mitarbeiter:innen zur Einhaltung der CSRD.

Wie Carbon Trust helfen kann

Carbon Trust ist ein globales Klimaberatungsunternehmen, das den Übergang zu einer CO₂-armen Zukunft beschleunigen möchte. Wir leisten seit mehr als 20 Jahren Pionierarbeit im Bereich der Emissionsreduktion und unterstützen Unternehmen beim Übergang zu nachhaltigeren Geschäftsmodellen. Carbon Trust stützt sich auf ein internationales Netzwerk aus über 400 Expert:innen und begleitet Organisationen auf ihrem Weg zu Net Zero. Von der strategischen Planung und Zielsetzung bis hin zur Umsetzung, Aktivierung und Kommunikation bieten wir effektive Strategien, um positive Absichten in handfeste Ergebnisse umzusetzen.

Wir haben ein etabliertes europäisches Team, das mit Ihrem Unternehmen zusammenarbeiten kann, um Sie bei der Erfüllung Ihrer Berichtspflichten zu beraten und Sie auch auf künftige Vorschriften vorzubereiten. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte unter europe@carbontrust.com.

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